HANDGEPÄCKREGELUNG
EU: Handgepäck-Neuregelung seit dem 6. November 2006 in Kraft.
Hier finden Sie dir aktuelle Regelungen:
HINWEIS ZUR HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IM INTERNATIONALEN LUFTVERKEHR
Bei Beförderung im internationalen Luftverkehr unterliegt die Haftung den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens,
a) im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden,
b) der Verspätung der Reisenden und/oder ihres Reisegepäcks
c) sowie der Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck
SCHWARZE LISTE DER FLUGGESELLSCHAFTEN
Hier finden Sie die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist: